Rechtsprechung
LAG Hamm, 21.06.2012 - 8 Sa 315/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung/verhaltensbedingte Gründe/Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht durch "Angebot" des Arbeitnehmers, bei Erteilung von Urlaub von der Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzusehen/Abmahnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KSchG § 1
Kündigung/verhaltensbedingte Gründe/Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht durch "Angebot" des Arbeitnehmers, bei Erteilung von Urlaub von der Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzusehen/Abmahnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht durch "Angebot" des Arbeitnehmers zur Absehung von der Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Erteilung von Urlaub; Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Erforderlichkeit einer Abmahnung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht durch "Angebot" des Arbeitnehmers bei Erteilung von Urlaub von der Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzusehen; Erforderlichkeit einer Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Ankündigung einer Erkrankung bei nicht bewilligtem Urlaub - Kündigung nur nach Abmahnung?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mit Krankheit gedroht - Kündigung!
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 17.01.2012 - 3 Ca 2414/11
- ArbG Herne, 17.01.2012 - 3 Ca 2414/12
- LAG Hamm, 21.06.2012 - 8 Sa 315/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2012 - 8 Sa 315/12
Soweit das Arbeitsgericht demgegenüber unter Hinweis auf die Entscheidung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 16.12.2010 (15 Sa 1516/10) eine Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art für entbehrlich hält, trägt der Hinweis auf die zitierte Entscheidung nicht das gefundene Ergebnis.